14.08.2020 Wie geht es weiter?

Liebe Eltern,

zur häufig gestellten Frage, wie es im September in den Kindertageseinrichtungen weiter geht möchten wir auf den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. Juli 2020 auf der Homepage der bayerischen Staatsregierung verweisen: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-21-juli-2020/#a-3 (Zugriff am 22.07.2020).

Zusammengefasst will Bayern ab 1. September 2020 zum Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung zurückkehren, sollte das Infektionsgeschehen weiterhin stabil bleiben.  Alle Entscheidungen werden jeweils aktuell unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens getroffen. Dazu wurde ein Drei-Stufen-Modell je nach Infektionsgeschehen beraten:

·         Stufe 1: Regelbetrieb bei stabilem Infektionsgeschehen

Schutz- und Hygienekonzept muss weiterhin eingehalten werden (orientiert am Rahmenhygieneplan des LGL). Der aktuelle Rahmenhygieneplan gültig ab 01. Juli 2020 wird derzeit überarbeitet und soll noch vor den bayerischen Sommerferien veröffentlicht werden. Ziel der Überarbeitung ist eine noch individuellere Anpassung auf die Rahmenbedingungen vor Ort. Offene Konzepte sollen wieder zugelassen werden. Kinder sollen trotz leichten Schnupfens die Kita besuchen dürfen, wenn sie im Übrigen gesund sind. Dazu wird gerade ein Leitfaden erarbeitet.

·         Stufe 2: Eingeschränkter Betrieb bei verschlechtertem Infektionsgeschehen

Einschränkungen bei steigenden Corona-Zahlen sollen vorrangig lokal bzw. regional begrenzt erfolgen. Ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierter Gruppengröße soll möglich bleiben (Rahmen sollen die Träger ausgestalten können). Schließungen von Kitas bleiben das letzte Mittel. Die Entscheidung über eine Reduzierung von Gruppengrößen und die anzubietende Notbetreuung trifft bei lokal begrenzten Ausbrüchen des Coronavirus das jeweils zuständige Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Die individuelle Ausgestaltung der Betreuung erfolgt dann vor Ort von den Trägern in Abstimmung mit den Eltern, insbesondere dem Elternbeirat.

·         Stufe 3: Eingeschränkte Notbetreuung bei starker Verschlechterung des Infektionsgeschehens

Auch hier erfolgt die Entscheidung, welche Gruppen in der Notbetreuung betreut werden, bei lokal begrenzten Ausbrüchen auf örtlicher Ebene nach einer vorgegebenen Priorisierung (z.B. Kinder mit Eltern in kritischer Infrastruktur) durch das Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Sollte eine Einschränkung des Betriebs der Kindertagesbetreuung notwendig werden, sollen auch wieder Eltern-Betreuungsgruppen möglich sein, in denen mehrere Familien sich gegenseitig bei der privaten Betreuung der Kinder unterstützen können.

Den ausführlichen Bericht entnehmen Sie bitte der oben genannten Homepage.